Anmeldung Ausbildung Entgeltordnung Schulordnung

Schulordnung

1.Aufgabe

Die Jugendmusikschule der Blaskapelle Anten e.V. hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Besonders Wert wird darauf gelegt, eine gesunde Basis für die Pflege der Hausmusik zu schaffen. Darüber hinaus soll vor allem das aktive gemeinsame Musizieren gefördert werden.

2.Anmeldung

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen. Sie ist schriftlich auf besonderen Vordruck an die Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

3.Abmeldung

Der Unterrichtsvertrag kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Termin schriftlich oder mündlich zugegangen sein. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Umzug, längere Erkrankung) kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich aufgelöst werden.

4.Entgelte

Für die Teilnahme am Unterricht werden Unterrichtsentgelte erhoben, die in der Entgeltordnung der Jugend- Musikschule der Blaskapelle Anten e.V. festgelegt sind. Lehrkräfte sind nicht befugt, Zahlungen anzunehmen.

5.Pflichten

Die Schüler sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Die Schüler haben nach Möglichkeit 24 Stunden vor der festgelegten Unterrichtszeit dem Lehrer oder Leiter der Schule mitzuteilen, wenn sie am Unterricht nicht teilnehmen können. Es besteht kein Anspruch auf nachträgliche Erteilung etwa ausgefallener Unterrichtsstunden, wenn der Grund für den Ausfall des Unterrichts in der Person des Schülers liegt oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesen Fällen erfolgt auch keine Kürzung der Unterrichtsgebühr. Bei längerer Erkrankung(mind.4 Wochen)wird der Schüler beurlaubt. Bei ungebührlichem Verhalten, groben oder andauernden Verstößen gegen die Schulordnung kann der Schüler von der Schule verwiesen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter.

6.Instrumente

Für die Teilnahme am Instrumentalunterricht muss der/die Schüler/in ein geeignetes Instrument besitzen. Vor dem Erwerb eines eigenen Instrumentes sollte der Rat des/der Fachlehrer(s)/in eingeholt werden. Einige Instrumente können im Rahmen der Bestände der Jugendmusikschule gemietet werden. Instrument und Zubehör sind auf Kosten des Mieters bzw. der/des gesetzlichen Vertreter/s instand zuhalten. Über Einzelheiten der Pflege hat sich der/die Mieter/in bei der Lehrkraft zu informieren. Mit Reparaturen dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Für Verlust und/oder Beschädigungen hat der/die Mieter/in bzw. der/die gesetzliche/n Vertreter/in in vollem Umfang zu haften. Instrument und Zubehör dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Die Miete für musikschuleigene Instrumente wird monatlich fällig und ist in der Entgeltordnung festgelegt.

7.Schuljahr

Das Schuljahr der Jugendmusikschule entspricht dem Kalenderjahr. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Jugendmusikschule der Blaskapelle Anten e.V.